Häufige Fragen

Anerkennung als Ausbildungsbetrieb

Wie kann ich ausbilden? Wie muss ich vorgehen, um Ausbildungsbetrieb zu werden?

Um ausbilden zu können, müssen sowohl die Ausbildungsstätte als auch die Ausbildenden und Ausbilder*innen geeignet sein.

Der Betrieb muss als Haupterwerbsbetrieb geführt werden. Der/die Betriebsinhaber*in bzw. Geschäftsführer*in muss fachlich geeignet sein oder persönlich und fachlich geeignete Ausbilder*innen bestellen. Die fachliche Eignung zur Ausbildung wird durch die Abschlüsse Meister*in, Techniker*in oder Dipl.-Ing./Bachelor/Master Landespflege/ Landschaftsarchitektur nachgewiesen. Techniker*innen und Ingenieure/Bachelor/Master müssen zusätzlich eine Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben. Zudem müssen der/die Betriebsinhaber*in bzw. der/die Geschäftsführer*in und die Ausbilder*innen persönlich geeignet sein (Führungszeugnis).

Der Betrieb selbst hat Anforderungen zu erfüllen, die in den Informationen zur Eignung von Ausbildungsstätten geregelt sind. Die Vermittlung aller Ausbildungsinhalte gemäß Ausbildungsordnung muss sichergestellt und die kontinuierliche, ganzjährige Ausbildung muss gewährleistet sein (kein Winterdienst).

Die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb ist bei der für Sie zuständigen Stelle zu beantragen. Das sind die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bzw. für das Saarland die Landwirtschaftskammer des Saarlandes.

Wie viele Auszubildende kann ich ausbilden?

Die Anzahl der Auszubildenden ist abhängig von der Größe und Ausstattung des Betriebes sowie von der Anzahl der anerkannten Ausbilder*innen und weiterer Fachkräfte. Die Entscheidung obliegt der zuständigen Stelle.

Wo bekomme ich Hilfestellungen, wenn ich das erste Mal ausbilden möchte?

Das Ausbildungsförderwerk AuGaLa bietet auf seiner Webseite die Broschüre „Auswahl von Auszubildenden“ zum kostenlosen Download an. Darin finden Sie Hilfestellungen zu Themen wie der Bewerberauswahl, der Probezeit, dem Vorstellungsgespräch und dem Anforderungsprofil für Ausbildungsbetriebe.


Berufsausbildungsvertrag

Wo finde ich eine Vorlage für den Ausbildungsvertrag?

Vorlagen für Berufsausbildungsverträge stehen auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammern Rheinland-Pfalz und Saarland zur Verfügung:

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Landwirtschaftskammer Saarland

Diese können als PDF heruntergeladen und am Rechner ausgefüllt werden.

Der Ausbildungsvertrag ist vor Beginn der Berufsausbildung abzuschließen und ausgefüllt und unterschrieben in dreifacher Ausführung an die zuständige Landwirtschaftskammer zu senden. Den Vertragsformularen ist außerdem eine Kopie des Schulabschluss- bzw. Abgangszeugnisses beizufügen.

Für die Ausbildung von Minderjährigen unter 18 Jahren bedarf der Berufsausbildungsvertrag der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen, also im Regelfall der Eltern. In diesem Fall müssen beide Elternteile (Vater und Mutter) bzw. der alleinsorgeberechtigte Elternteil mit dem Hinweis „alleinsorgeberechtigt“ die Vertragsformulare unterschreiben.

Wem muss der unterzeichnete Ausbildungsvertrag vorgelegt werden?

Der Auszubildende ist bei der zuständigen Berufsschule, der zuständigen Landwirtschaftskammer und dem Ausbildungsförderwerk Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (AuGaLa) anzumelden.

Die Anmeldung bei der zuständigen Landwirtschaftskammer erfolgt mit Versand des
Berufsausbildungsvertrags.

Die Anmeldung des Auszubildenden beim Ausbildungsförderwerk AuGaLa erfolgt über die Online-Erfassung von Auszubildenden. Im Bundesland Rheinland-Pfalz bestehen vier Berufsschulstandorte: Neustadt/Weinstraße, Oppenheim, Trier sowie Koblenz:

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz
Schulstandort Neustadt
Breitenweg 71
67435 Neustadt
www.DLR-Rheinpfalz.RLP.de

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz
Schulstandort Trier
Tessenowstraße 6
54295 Trier
www.DLR-Rheinpfalz.RLP.de

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Schulstandort Oppenheim
Wormser Str. 111
55276 Oppenheim
www.DLR-RNH.RLP.de

Julius-Wegeler-Schule Koblenz
Beatusstraße 143-147
56073 Koblenz
www.julius-wegeler-schule.de

Die Anmeldung erfolgt bei der Berufsschule direkt, Anmeldeformulare finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Berufsschule. Einen Überblick, welcher Berufsschulstandort für welche Region in Rheinland-Pfalz zuständig ist, gibt die folgende Karte.


Auszubildende aus dem Saarland besuchen das Technische Berufsbildungszentrum 2 (TGBBZ2) in Saarbrücken:

Technisch-gewerbliches Berufsbildungszentrum (TGBBZ) 2
Am Mügelsberg 1
66111 Saarbrücken
www.tgbbz2.de

Ein Anmeldeformular zur Einschulung finden Sie auf der Internetseite des TGBBZ 2.

Wann kann die Ausbildungszeit verkürzt werden?

Die Berufsausbildung kann bereits bei Vertragsabschluss unter folgenden Voraussetzungen des/der Auszubildenden von drei auf zwei Jahre gekürzt werden (§ 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz: Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf).

Im Fall, dass ein/e Auszubildende*r die Ausbildungszeit verkürzen möchte, muss ein gemeinsamer Antrag von Azubi und Ausbildungsbetrieb gestellt werden. Ein Ausbildungsvertrag, der von allen Beteiligten unterschrieben ist und eine verkürzte Gesamtausbildungszeit beinhaltet, gilt als gemeinsamer Antrag zur Verkürzung. Die für die Verkürzung erforderlichen Zeugnisse (Abiturzeugnis, Zeugnis über die Fachhochschulreife, Zeugnis über Berufsabschlussprüfung; Zeugnis Berufsfachschule) müssen mit den Ausbildungsverträgen vorgelegt werden.

Im Fall einer Verkürzung beginnt die Ausbildung mit dem 2. Ausbildungsjahr.

Wie sieht es mit den Datenschutzrichtlinien aus?

Jede/r Auszubildende bekommt zu Beginn ihrer/seiner Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb eine Information zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Berufsausbildungsverhältnisses notwendig ist.

Wollen Auszubildende Fotos von Baustellen posten oder anderweitige Infos zur Ausbildung, von Kolleginnen und Kollegen oder dem Ausbildungsbetrieb veröffentlichen, muss hierzu unbedingt Rücksprache mit dem Ausbildungsbetrieb genommen werden.

Wie entscheide ich, wie lange die Probezeit dauern soll?

Die Probezeit zu Beginn der Ausbildung dient dazu, dass sich der Ausbildungsbetrieb und der/die Auszubildende kennenlernen und um herausfinden, ob sie langfristig zusammenarbeiten möchten.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gibt vor, dass sie zwischen einem und vier Monaten dauern muss (§ 20). Hat Ihr/e zukünftige/r Auszubildende/r bei Ihnen bereits erfolgreich ein längeres Praktikum absolviert, könnten Sie eine eher kürzere Probezeit wählen. Kennen Sie ihn/sie kaum oder sind sich über seine Eignung unsicher, sollten Sie die Höchstdauer von vier Monaten wählen, da Ihr/e Auszubildende/r in aller Regel nicht die ganze Zeit im Betrieb ist (Berufsschule; evtl. Fehlzeiten u. a. m.) und Sie so mehr Zeit haben, um sich ein Urteil über die Zusammenarbeit machen zu können.

Wie sieht die aktuelle Ausbildungsvergütung aus und muss ich diese regelmäßig während der Ausbildung anpassen?

Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres und bei Tariferhöhungen muss die Ausbildungsvergütung angepasst werden. Sie weicht während der Ausbildungszeit in der Regel von den Vergütungen ab, die am Beginn im Ausbildungsvertrag vermerkt wurden.

Die tarifliche Ausbildungsvergütung beträgt aktuell ab dem 01.07.2023

im ersten Ausbildungsjahr 1.020,00 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr 1.130,00 Euro
im dritten Ausbildungsjahr 1.240,00 Euro

Bei einem zweijährigen Ausbildungsvertrag beträgt die Ausbildungsvergütung

im ersten Ausbildungsjahr 1.020,00 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr 1.240,00 Euro

Ab dem 01.07.2024 beträgt die Ausbildungsvergütung

im ersten Ausbildungsjahr 1.060,00 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr 1.180,00 Euro
im dritten Ausbildungsjahr 1.290,00 Euro

Bei einem zweijährigen Ausbildungsvertrag ab 01.04.2024

im ersten Ausbildungsjahr 1.060,00 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr 1.290,00 Euro

Wie lange darf ich meinen Auszubildenden nach Bestehen der Prüfung weiterbeschäftigen?

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht der/die Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung. Ab dem Folgetag der bestandenen Abschlussprüfung ist der Prüfling kein Auszubildender mehr. Der Ausbildungsvertrag ist also nicht mehr gültig. Sie können ihn natürlich weiter beschäftigen. Dazu ist ein neuer Vertrag abzuschließen.

Achtung! Wenn Sie Auszubildende nicht übernehmen möchten: Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Am Tag nach der Prüfung dürfen sie demnach keinesfalls mehr im Betrieb arbeiten.

Ist eine amtsärztliche Untersuchung notwendig?

Ist der/die Auszubildende unter 18 Jahren alt, ist eine ärztliche Untersuchung nach
Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG § 32 Abs. 1 notwendig. Ist einem solchen Fall ist eine Bescheinigung über eine Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beizufügen. Den Untersuchungsberechtigungsschein für die Erstuntersuchung erhalten Sie bei der für die Auszubildende/den Auszubildenden zuständigen Verbandsgemeinde bzw. Stadtverwaltung.

Der Untersuchungsberechtigungsschein ist von den Erziehungsberechtigten mit einem Anschreiben und einer Kopie des Ausweises bei der zuständigen Verbandgemeinde zu beantragen.

Sofern die/der Auszubildende nach Beendigung des 1. Lehrjahres noch nicht 18 Jahre alt ist, ist eine Nachuntersuchung erforderlich (JArbSchG § 33).

Eine Liste der Betriebsärzte bzw. Arbeitsmediziner im Bundesland Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Eine Auflistung der Betriebsärzte im Saarland ist hier verfügbar.


Berichtsheft und Lernmittel

Wo und wie bekomme ich das Berichtsheft und die Lernmittel?

Für AuGaLa-umlagepflichtige Betriebe ist das Berichtsheft kostenlos. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Auszubildenden beim AuGaLa über die Online-Erfassung registrieren.

Ihr Azubi erhält zu Beginn der Ausbildung das Berichtsheft sowie den Zugang zur AuGaLa-Pflanzenbuch-App und der Webanwendung des Berichtsheftes. Zum Ende der Probezeit werden Ihnen dann die AuGaLa-Pflanzenbücher und drei Arbeitshefte zugesendet.

Ergänzungsseiten für das Berichtsheft können Sie hier herunterladen.

Für nicht-umlagepflichtige Betriebe gilt: Sie können die Ausbildungsmedien und das Berichtsheft als Gesamtpaket, Ordner-Berichtsheft + Online-Berichtsheft oder einzelne Medien auf der AuGaLa-Webseite käuflich erwerben.

Wie funktioniert das Online-Berichtsheft?

Mit Erhalt des Berichtshefts in Ordner-Form bekommt Ihr/e Auszubildende*r auch Registrierungsdaten für das Online-Portal https://www.berichtsheft-galabau.de und kann das Berichtsheft online führen. Damit kann der Auszubildende das Berichtsheft überall – im Betrieb, auf dem Weg von der Baustelle, in der Berufsschule oder zu Hause führen und mit dem Smartphone unterwegs Eintragungen vornehmen. Der Auszubildende lädt seinen Ausbilder mit der Funktion „Ausbilder einladen“ per Knopfdruck ein und gestattet ihm damit Lese- und Kommentarrechte für sein Berichtsheft.

Zu den Prüfungen muss das Berichtsheft derzeit noch in ausgedruckter Form der Landwirtschaftskammer - vom Ausbilder unterschrieben - vorgelegt werden.

Sie können sich den Einstieg in die Führung des Berichtsheftes mit Erklärfilmen erleichtern. Die wichtigsten Fragen werden hier geklärt.

Was tue ich, wenn der Auszubildende das Berichtsheft nicht wie vereinbart führt?

Der/die Auszubildende sollte durch schriftliche Fristsetzung und ggfls. durch Abmahnung zur Führung des Berichtshefts angehalten werden. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht des Auszubildenden kann unter Umständen einen Kündigungsgrund darstellen.


Beschäftigung im Betrieb

Wie sieht es mit Überstunden bei den Auszubildenden aus?

Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten. Jugendliche Auszubildende (< 18 Jahre) dürfen pro Woche nicht mehr als 40 Stunden (8,0 Std./Tag) beschäftigt werden. Wird am Freitag kürzer gearbeitet, dürfen an den Tagen Montag bis Donnerstag die Auszubildenden auch 8,5 Stunden beschäftigt werden. Jugendliche Azubis dürfen nicht zur Samstagsarbeit herangezogen werden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, Mehrarbeitsstunden (diese fallen eher bei volljährigen Azubis an) in einem Arbeitszeitkonto zu führen, damit der Azubi daraus z. B. einen halben Urlaubstag entnehmen könnte oder in der Schlechtwetterzeit auch einmal - wie die Kollegen - nicht zur Beschäftigung erscheinen muss. Zuvorderst ist es aber Aufgabe des Ausbildungsbetriebes, den Azubi theoretisch und praktisch auszubilden. Das heißt, dass der/die Ausbilder*in, wenn andere im Schlechtwetter sind, mit den Azubis z. B. Pflanzen bestimmt, Steinbearbeitung übt oder sonstige Ausbildungsinhalte vermittelt.

Wie sieht es mit dem Winterdienst bei Auszubildenden aus?

Winterdienst ist kein Ausbildungsinhalt. Auch eine Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag ist unwirksam. Dementsprechend kann auch keine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen werden, wenn der/die Auszubildende die Winterdiensttätigkeit verweigert. Der/die Auszubildende kann im Winterdienst beschäftigt werden, wenn er volljährig ist, wenn er es freiwillig macht und wenn die Arbeitszeit als Überstunden gerechnet werden und diese dann dementsprechend anders vergütet werden.

Wie gehe ich bei Problemen in der Ausbildung vor?

Ihre wichtigsten Ansprechpartner bei Problemen in der Ausbildung sind Ihre zuständigen Ausbildungsberater*innen bei Ihrer Landwirtschaftskammer. Sie geben Auskünfte zu allen Fragen der Berufsausbildung - vom Abschluss des Ausbildungsvertrages bis zur Abschlussprüfung. Dabei stehen sie in engem Kontakt mit den Berufsschulen. Sie handeln im Interesse der Ausbildenden als auch der Auszubildenden und vermitteln bei Konflikten unparteiisch.

Bei Problemen in der Berufsschule sollten Sie den Kontakt zu den Ansprechpartner*innen in den Berufsschulen suchen. Aber auch die Mitarbeiter*innen in der Verbandsgeschäftsstelle stehen bei Fragen und Problemen zur Verfügung.

Grundsätzlich ist es immer sinnvoll sich z. B. in WdA-Seminaren (Weiterbildung der Ausbilder) auf den neusten Stand zu bringen. Hier haben Sie zudem im Erfahrungsaustausch mit anderen Ausbildern die Möglichkeit, Probleme anzusprechen.

Was tun bei Schwierigkeiten in der Ausbildung?

Für Auszubildende, die in verschiedenen Bereichen Schwächen aufweisen, finanzieren die Agenturen für Arbeit Hilfen während der Ausbildung. Sprechen Sie Ihre örtliche Agentur für Arbeit oder das Jobcenter an, welche Bildungsträger solche Unterstützungen anbieten. Weitere Infos finden Sie hier.

Wo finde ich weitere Informationen für mich als Ausbilder*in?

Weitere hilfreiche Informationen (z.B. zu den Themen Rechte & Pflichten, Ausbildungsleitfaden) und eine Checkliste zum Ausbildungsstart finden Sie auch auf der Internetseite des Ausbildungsförderwerks AuGaLa unter dem Menüpunkt Ausbildung.


Berufsschule

Welche Berufsschule kommt für meine*n Auszubildende*n infrage?

Im Bundesland Rheinland-Pfalz bestehen vier Berufsschulstandorte: Neustadt/Weinstraße, Oppenheim, Trier sowie Koblenz

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz
Schulstandort Neustadt
Breitenweg 71
67435 Neustadt
www.DLR-Rheinpfalz.RLP.de

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz
Schulstandort Trier
Tessenowstraße 6
54295 Trier
www.DLR-Rheinpfalz.RLP.de

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Schulstandort Oppenheim
Wormser Str. 111
55276 Oppenheim
www.DLR-RNH.RLP.de

Julius-Wegeler-Schule Koblenz
Beatusstraße 143-147
56073 Koblenz
www.julius-wegeler-schule.de

Einen Überblick, welcher Berufsschulstandort für welche Region in Rheinland-Pfalz zuständig ist, gibt die folgende Karte.


Auszubildende aus dem Saarland besuchen das Technische Berufsbildungszentrum 2 (TGBBZ2) in Saarbrücken:

Technisch-gewerbliches Berufsbildungszentrum (TGBBZ) 2
Am Mügelsberg 1
66111 Saarbrücken
www.tgbbz2.de


Überbetriebliche Ausbildung

Wo finden die Kurse der Überbetrieblichen Ausbildung für Rheinland-Pfalz und Saarland statt?

Die Kurse der überbetrieblichen Ausbildung finden auf dem Gelände der DEULA Rheinland-Pfalz GmbH, Hüffelsheimer Str. 70 in 55545 Bad Kreuznach statt.

Die Auszubildenden haben die Möglichkeit, während des Kurses im Gästehaus der DEULA Rheinland-Pfalz zu übernachten.

Welche Kurse werden im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung angeboten?

Pro Ausbildungsjahr werden zwei Kurse angeboten.

Im ersten Ausbildungsjahr gibt es die Kurse „Grundkurs – Verwendung von Pflanzen“ sowie „Vermessung und Baustellenabwicklung“. Im zweiten Ausbildungsjahr stehen „Erstellen von Belagsflächen“ und „Naturstein und Pflanzenverwendung“ auf dem Plan und im dritten Ausbildungsjahr haben die Auszubildenden die Möglichkeit, an den Kursen „AS Baum I – Motorsäge“ sowie „Die Baustelle im GaLaBau“ teilzunehmen.

Auszubildende aus Rheinland-Pfalz und Saarland haben die Möglichkeit, alle sechs Kurse zu besuchen.

Einen Überblick über das Angebot der überbetrieblichen Ausbildung gibt folgender Kurzfilm.

Wie kann ich meine Auszubildenden zu den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung anmelden?

Die Einladungen zu den einzelnen Kursen erhalten Sie von der DEULA Rheinland-Pfalz.

Nach der Anmeldung zu den Kursen sind bitte alle Änderungen bezüglich Ihres Azubis (Absage, Abbruch der Ausbildung, …) umgehend der DEULA Rheinland-Pfalz mitzuteilen.

Was tun, wenn ein Kurstermin nicht wahrgenommen werden kann?

Muss die Teilnahme an einem Kurs der überbetrieblichen Ausbildung aus wichtigem Grund verschoben werden, ist umgehend die DEULA Rheinland-Pfalz zu informieren.

Welche Kosten trägt das Ausbildungsförderwerk AuGaLa?

Das Ausbildungsförderwerk AuGaLa übernimmt für alle AuGaLa-umlagepflichtigen Betriebe pro Azubi die Kosten für insgesamt 6 Kurse der überbetrieblichen Ausbildung (Lehrgangsgebühren, Übernachtung und Verpflegung).

Für Auszubildende, die eine anderweitige Förderung erhalten, z. B. von der Arbeitsagentur geförderte Umschüler, trägt das AuGaLa keine Kosten. In diesem Fall sollten Sie abklären, inwieweit diese Kosten vom Träger übernommen werden.

Wie kann ein Azubi die Erstattung der Fahrtkosten beantragen?

Mit der Einladung zum Kurs der überbetrieblichen Ausbildung erhält der Auszubildende ein Formular zur Erstattung der Fahrtkosten. Es werden nur die An- und Abreise erstattet. Das ausgefüllte Formular sowie ein Nachweis über die kürzeste/günstigste Bahnstrecke ist zum Kurs mitzubringen. Sonderangebote müssen genutzt werden.


Prüfungen

Wie gestaltet sich die Zwischenprüfung?

Die Zwischenprüfung wird im 2. Ausbildungsjahr durchgeführt und hat den Sinn, den aktuellen Ausbildungsstand zu ermitteln. Somit kann bei möglichen Mängeln und Defiziten korrigierend auf die weitere Ausbildung eingewirkt werden. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Pflicht und Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

Die Zwischenprüfung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

Der schriftliche Teil erfolgt in der Berufsschule. Es werden allgemeine und fachspezifische Inhalte des ersten und ggf. zweiten schulischen und betrieblichen Ausbildungsjahres abgefragt.

Darüber hinaus gibt es noch einen praktischen Teil. Hier soll vom Prüfungsteilnehmer eine Baustelle nach einem Plan erstellt werden. Zudem wird eine Pflanzenbestimmung durchgeführt.

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz stellt auf ihrer Webseite Baustellenpläne zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung.

Wie gestaltet sich die Abschlussprüfung?

Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen sowie mündlichen Teil.

In der praktischen Abschlussprüfung soll vom Prüfungsteilnehmer ein landschaftsgärtnerisches Gesamtwerk nach einem Baustellenplan erstellt werden.


Sonstiges

Welche besonderen Angebote gibt es für Auszubildende?

Landschaftsgärtner-Cup
Im Berufswettbewerb angehender Landschaftsgärtner*innen messen sich zunächst die Teilnehmer*innen in Zweierteams auf Landesebene. Das Siegerteam des Landesentscheids nimmt für Rheinland-Pfalz und das Saarland noch im gleichen Jahr an den Deutschen Meisterschaften teil. Der Landschaftsgärtner-Cup findet jährlich statt.

Auslandspraktikum LAPACHO in Paraguay
Seit 2023 bietet der Verband Rheinland-Pfalz und Saarland für zehn Auszubildende aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland die Möglichkeit eines dreiwöchigen Auslandspraktikums in Paraguay an.

Natursteinpraktikum auf Kreta
Im Rahmen des Kurses „Naturstein und Pflanzenverwendung“ der überbetrieblichen Ausbildung besteht das Angebot, diesen Lehrgang in Kombination mit einem Praktikum auf der griechischen Insel Kreta zu absolvieren. Das Praktikum wird durch die DEULA Rheinland-Pfalz angeboten und organisiert. Einen Einblick in das Projekt gibt folgender Kurzfilm.

Welche zusätzlichen Angebote gibt es für Ausbilder*innen?

Ausbilder-Info
In der vierteljährlich erscheinenden Ausbilder-Info werden wichtige Themen der Ausbildung behandelt: Digitalisierung, neue Filme und Angebote für Ausbilder und Azubis, GaLaBau-Fachthemen, Berufsbildung, Veranstaltungen usw. Sie finden die Ausgaben der Ausbilder-Info digital unter https://www.augala.de/ausbilder-info.aspx.

WdA-Seminare
Durch die Teilnahme an unseren Ausbilderseminaren bleiben Sie in der Ausbildung auf dem neusten Stand. Sie gewinnen neue Blickwinkel und holen sich praxisnahe Lösungsvorschläge, um Ihre Azubis kompetent auszubilden. Die Seminare richten sich an Unternehmer*innen, Ausbilder*innen und alle, die im Betrieb mit der Ausbildung betraut sind. Die Teilnahme für Mitarbeiter*innen aus AuGaLa-umlagepflichtigen Betrieben ist kostenlos. Aktuelle Seminarangebote finden Sie in der Ausbilder-Info.

Weitere Informationen erhalten Sie von der Referentin für Nachwuchswerbung des Verbandes.